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Ist ein Pegelstand von 6,20 m KP erreicht, so gilt die Hochwassermarke I. Ab diesem Wasserstand gelten erste Einschränkungen für den Rheinverkehr: Schiffe dürfen nur noch mit verminderter Geschwindigkeit und in der Mitte des Flusses fahren, um Uferbeschädigungen zu vermeiden.
Sobald der Wasserstand am Kölner Pegel 8,30 m erreicht, gilt Hochwassermarke II. Die Schifffahrt muss dann vollständig eingestellt werden.
Der Nullpunkt des Kölner Pegels liegt knapp 35 Meter über dem Meeresspiegel. Ein Pegelstand von Null Metern bedeutet aber nicht, dass der Rhein kein Wasser mehr führt. Der Pegel wurde so definiert, dass beim Pegelstand „0 Metern“ noch mindestens ein Meter Wassertiefe in der Fahrrinne des Rheins vorhanden ist.
Der heutige Nullpunkt am Kölner Pegel gilt seit dem 1. November 1979. Davor lag die Nullmarke des Kölner Pegels noch einen Meter höher. Ein Pegel von heute neun Metern wurde vor 1979 also mit acht Metern angezeigt. Gleichzeitig entsprach der heutige Pegelstand von plus 80 Zentimetern damals einem Wasserstand von minus 20 Zentimetern.
Die Anpassung des Nullpunktes des Kölner Pegels im Jahr 1979 wurde beschlossen, um negative Pegelstände bei Niedrigwasser zu vermeiden.